






Navata, Dorfgegend. Grundstück von 454,50 m² mit der Möglichkeit, im Erdgeschoss und im ersten Stock ein Einfamilienhaus zu errichten. Gemäß dem Gesetz 3/2017 vom 13. Februar des katalanischen Zivilgesetzbuches, das die Verordnung über Verbraucherinformationen beim Verkauf von Häusern genehmigt, wird dem Kunden mitgeteilt, dass der angegebene Preis die aus der Transaktion resultierenden Kosten wie Notargebühren, Registrierung, anfallende Steuern (ITP oder Mehrwertsteuer) sowie weitere mit dem Verkauf verbundene Kosten nicht enthält.
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